HVD

Aus Geoportal

High Value Datasets

Seite zuletzt geändert: 28. November 2024 12:00 Uhr

Am 09. Februar 2023 ist die Durchführungsverordnung (EU) 2023/138 zur Festlegung bestimmter hochwertiger Datensätze und der Modalitäten ihrer Veröffentlichung und Weiterverwendung (DVO-HVD) in Kraft getreten. Diese Durchführungsverordnung konkretisiert Artikel 14 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2019/1024 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über offene Daten und die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (PSI-Richtlinie). In Deutschland wird die PSI-Richtlinie seit 2021 durch das Gesetz für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors (Datennutzungsgesetz – DNG) umgesetzt.

Die DVO-HVD legt fest, dass Daten der öffentlichen Verwaltung mit hohem sozioökonomischem Wert der Öffentlichkeit einfach und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die Daten werden gemäß PSI-Richtlinie sechs thematischen Kategorien zugeordnet:

1. Georaum

2. Erdbeobachtung und Umwelt

3. Meteorologie

4. Statistik

5. Unternehmen und Eigentümerschaft von Unternehmen

6. Mobilität

Die Kategorien Georaum, Erdbeobachtung und Umwelt sowie Mobilität verweisen auf Geodatenthemen, die auch unter die Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft fallen (INSPIRE-Richtlinie). Hier bestehen also Überschneidungspunkte zwischen der DVO-HVD und der INSPIRE-Richtlinie, die in Hessen durch das Hessische Gesetz über das öffentliche Vermessungs- und Geoinformationswesen umgesetzt wird (HVGG).

Für die Veröffentlichung von Geodaten gemäß DVO-HVD gelten für datenhaltende Stellen folgende Anforderungen:

• Zuordnung des Geodatendatensatzes zu einem Datenthema aus der INSPIRE-Richtlinie, unabhängig davon, ob sie konform zur Verordnung (EG) Nr. 1089/2010 der Kommission vom 23. November 2010 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten sind, oder nicht.

• Die Weiterverwendung der Geodaten ist unter einer Open Data Lizenz zu ermöglichen, die den Bedingungen der „Creative Commons BY 4.0“ (Namensnennung) entspricht oder weniger restriktiv ist.

• Die Veröffentlichung der Geodaten erfolgt in Form eines Downloaddienstes, wie er in den INSPIRE Technical Guidance Dokumenten beschrieben wird (u.a. WFS, WCS, Atom). Darstellungsdienste wie WMS entsprechen nicht den Vorgaben.

• Die Geodatensätze sind mit Metadaten zu beschrieben, die konform zur Verordnung (EG) Nr. 1205/2008 der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Durchführung der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich Metadaten (Metadaten-Verordnung) sind.

• Gemäß Artikel 3 Abs. 5 DVO-HVD sind die hochwertigen Datensätze durch die geodatenhaltenden Stellen in ihren Metadatenbeschreibungen zu kennzeichnen. Der AK Metadaten der GDI-DE hat festgelegt, auf welche Weise diese Kennzeichnung erfolgen kann.

Das Geoportal Hessen verfügt seit September 2024 über eine Funktion, durch die eine HVD Kennzeichnung der Metadaten gemäß den Vorgaben der GDI-DE automatisiert erfolgt. Der Automatismus greift bei Metadaten,

• die mindestens einem INSPIRE-Datenthema zugeordnet sind und

• unter den Nutzungsbedingungen einer Open Data Lizenz veröffentlicht sind.

Nicht automatisiert gekennzeichnet werden Daten, die nicht unter INSPIRE fallen, oder nicht mit einer INSPIRE Kategorie gekennzeichnet sind. Nicht unter INSPIRE fallen beispielsweise die Daten der Agrarförderung der EU (IACS/InVeKoS), jedoch fallen sie unter die HVD Kategorie Georaum. In diesem Fall ist eine manuelle Kennzeichnung möglich.

Hinweise zur manuellen Kennzeichnung

Es besteht die Möglichkeit bei der Metadatenerfassung im Geoportal Hessen eine manuelle Kennzeichnung der HVD Kategorien vorzunehmen. Die folgende Tabelle zeigt die HVD Kategorien und die Zuordnung zu den INSPIRE-Datenthemen.

link=https://www.geoportal.hessen.de/mediawiki/images/3/34/HVD_Tabelle.png Übersicht HVD zu INSPIRE

Die DVO-HVD ist seit dem 09. Juni 2024 von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Ab dem 09. Februar 2025 erfolgt eine erste Berichterstattung an die EU-Kommission.

Für Rückfragen und nähere Informationen zur DVO-HVD können Sie sich auf folgenden Seiten von GovData und der GDI-DE informieren:

Govdata Informationen

GDI-DE Informationen