INSPIRE Zeitplan

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INSPIRE-Zeitplan

Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie soll gestuft bis 2020 erfolgen. Die Umsetzungsschritte in Hessen weichen an einigen Stellen vom Zeitplan der GDI-DE ab. Die Ursache hierfür liegt in der unterschiedlichen Interpretation der EU-Vorgaben. Die Interpretation der GDI-Hessen ist in der Verordnung zur Ausführung des HVGG (HVGG AusfVO) rechtlich festgeschrieben.

Die Anlagen 1 bis 3 des HVGG entsprechen den Anhängen I bis III der INSPIRE-Richtlinie.


bis 24.12.2010 Erstellung von INSPIRE-konformen Metadaten zu den Themen der Anlagen 1 und 2 HVGG


bis 09.05.2011 Anfangsbetriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste


bis 09.11.2011 Volle Funktionalität der Such- und Darstellungsdienste


bis 28.06.2012 Anfangsbetriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste


bis 28.12.2012 Volle Funktionalität der Download- und Transformationsdienste


ab 25.02.2013 Bereitstellung neu erhobener oder weitgehend umstrukturierter Geodatensätze zu den Themen der Anlage 1 HVGG


bis 24.12.2013 Erstellung von Metadaten (sowie Darstellungs- und Downloaddienste) zu den Themen der Anlage 3 HVGG


ab 30.12.2015 Bereitstellung neu erhobener oder weitgehend umstrukturierter Geodatensätze der Anlagen 2 und 3 HVGG


bis 25.02.2018 Bereitstellung vorhandener Daten zu den Themen der Anlage 1 HVGG


bis 30.12.2020 Bereitstellung vorhandener Daten zu den Themen der Anlagen 2 und 3 HVGG


Weitere Erläuterungen zum Zeitplan der INSPIRE-Umsetzung in Hessen finden Sie im nachfolgenden Download.

Download

Zeitplan der INSPIRE-Umsetzung in Hessen (PDF / 351 KB)

Links

§4 Ausführungsverordnung HVGG

INSPIRE-Zeitplan bei der GDI-DE