Barrierefreiheit

Aus Geoportal


Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation ist bemüht, die Internetanwendung Geoportal Hessen barrierefrei zugänglich zu machen.

Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2020 durchgeführten Selbstbewertung.

Eingeschränkt Inhalte

Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant

  • Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der HVBIT

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei.

  • Es kann Farb-Kombinationen geben, in denen Kontraste nicht vollständig die Anforderungen der HVBIT erfüllen (Erfolgskriterium der WCAG 1.4.3. - Kontrast Minimum).
  • Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und erfüllt somit das Erfolgskriterium 2.1.1. (Tastatur) nicht vollständig.
  • Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label (Erfolgskriterium 3.3.2 – Beschriftungen).
  • Online-Karten bzw. Kartendienste, diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Geoportal Hessen ist nur Vermittler.
  • Vereinzelt können PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.

Kein Anwendungsfall

Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.

  • aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
  • ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
  • Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;

Unverhältnismäßige Belastung

Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Dies gilt nur für die zentral im Geoportal Hessen publizierten Dokumente, auf die verlinkten Dokumente externer Stellen haben wir keinen Einfluss.

Feedback und Kontakt

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Geoportal Hessen auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.

Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden

Tel.: +49 (0)611 535-5513 Email: gdi-hessen@hvbg.hessen.de

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik

Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen

Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen Telefon: +49 641 303 - 2901 E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de