INSPIRE Recht: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 16. Oktober 2024, 08:07 Uhr

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INSPIRE Überblick

INSPIRE Was ist zu tun?

INSPIRE Zeitplan

INSPIRE-Recht

Umsetzung in Hessisches Recht

Die EU-Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) trat am 15. Mai 2007 in Kraft und musste innerhalb von zwei Jahren durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde die Überführung in Bundes- und Landesrecht erforderlich.

Die Überführung der INSPIRE-Richtlinie in Bundesrecht erfolgte im Februar 2009 mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG). Hessen hat sich für eine Umsetzung im Zuge der Novellierung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) entschieden und dieses um den dritten Teil „Öffentliches Geoinformationswesen“ erweitert. Das novellierte HVGG ist am 17. März 2010 in Kraft getreten. Das HVGG wird durch die Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes weiter konkretisiert.

INSPIRE-Dokumente

Die INSPIRE-Richtlinie enthält abstrakte Regelungen, diese werden mit Hilfe von Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) konkretisiert. Sie wurden schrittweise für die einzelnen INSPIRE-Themenbereiche erarbeitet und sind für die Mitgliedsstaaten rechtlich verbindlich.

Darüber hinaus werden von der EU technische Umsetzungsanleitungen (Guidelines oder Guidance) und – je nach Bedarf – sonstige Zusatzdokumente veröffentlicht. Diese sind nicht rechtsverbindlich und werden lediglich in englischer Sprache veröffentlicht.

Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) erstellt zu den Umsetzungsanleitungen tlw. deutschsprachige Handlungsempfehlungen und Steckbriefe, die über das Geoportal.de veröffentlicht werden.

Links


Englischsprachige Verordnungen und Durchführungsbestimmungen der Datenspezifikationen der INSPIRE-Anhänge bei der EU


INSPIRE-Knowledge Base

INSPIRE-Richtlinie 2007/2/EG (PDF / 277 KB)

Geodatenzugangsgesetz des Bundes

Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) - Dritter Teil - Öffentliches Geoinformationswesen

Ausführungsverordnung HVGG - §3 und §4

Dokumente der GDI-DE

Weitere Seiten

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