INSPIRE Monitoring: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Geoportal
Zeile 10: Zeile 10:
 
'''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Recht INSPIRE Recht]</span>'''
 
'''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Recht INSPIRE Recht]</span>'''
   
<em>Seite zuletzt geändert 11.10.2022</em>
+
<em>Seite zuletzt geändert 15.11.2022</em>
   
 
==INSPIRE-Monitoring und Reporting==
 
==INSPIRE-Monitoring und Reporting==

Version vom 16. November 2022, 13:42 Uhr

Logo INSPIRE Logo

INSPIRE Überblick

INSPIRE Was ist zu tun?

INSPIRE Zeitplan

INSPIRE Recht

Seite zuletzt geändert 15.11.2022

INSPIRE-Monitoring und Reporting

Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht.

Die Koordinierung des jährlichen Monitorings innerhalb des Landes Hessen wird von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation wahrgenommen. Sie informiert die geodatenhaltenden Stellen über die Fristen und ruft im Oktober des jeweiligen Berichtsjahres zur Teilnahme am Verfahren auf.

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21:

Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung.

Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt.

Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert:

(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind.

Links:

Monitoring und Reporting bei der GDI-DE

Monitoring und Reporting auf der INSPIRE-Website der EU

Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE

Monitoring 2021

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.

Aufgrund der vollautomatisierten Ableitung des INSPIRE-Monitorings sind erhöhte Qualitätsanforderungen an die im Geoportal Hessen geführten Metadaten zu stellen. Es muss sichergestellt sein, dass alle INSPIRE relevanten Geodatensätze und Geodatendienste im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind. Die Qualitätssicherung der Metadaten sollte durch Nutzung der GDI-DE Testsuite und des INSPIRE Reference Validators erfolgen.

Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links.

Zeitplan

• 26.10.2021 Aufruf zum Monitoring 2021

• 13.12.2021 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal

• 24.02.2022 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU

Auswertung

Abbildung 1 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Es werden 314 Datensätze gemeldet. Insgesamt ist somit eine Steigerung in der Gesamtanzahl der gemeldeten Datensätze erkennbar.

Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2016 - 2021

Abbildung 1: Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2016 - 2021

Während der Anteil der Meldungen aus der Landesverwaltung weitestgehend konstant bleibt, resultiert die steigende Gesamtanzahl aus den zunehmenden Meldungen der kommunalen Verwaltung.

Für alle 314 Datensätze liegen INSPIRE-konforme Metadaten, INSPIRE-konforme Darstellungsdienste und annähernd vollständig auch Downloaddienste vor. Auch die Bereitstellung der Geodatensätze konform zu der Durchführungsbestimmung (VO (EG) Nr. 1089/2010) hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) hat sich erneut verbessert.

Die Ergebnisse des Monitorings 2021 zeigen, dass die INSPIRE-Umsetzung weiter voran-schreitet. Das gemeinsam ausgerichtete Wirken an der Qualität der Meldung und der Opti-mierung des Ablaufes ist weiterhin eine kontinuierliche Aufgabe im Prozess der INSPIRE-Umsetzung. Der hohe Beratungsaufwand der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation hinsichtlich der notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der INSPIRE-Anforderungen und der Behebung von Mängeln besteht daher weiterhin.

Links

Anleitung der EU zu spatial scope

INSPIRE Registry, Codeliste für räumlichen Anwendungsbereich

Mehr zum neuen Verfahren auf GDI-DE...

Mehr zum Monitoring & Reporting in Deutschland auf GDI-DE...

Downloads

Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)

Monitoring-Archiv

Monitoring 2020 (PDF / 230 KB)

Monitoring 2019 (PDF / 230 KB)

Monitoring 2018 (PDF / 85 KB)

Monitoring 2017 (PDF / 88 KB)

Monitoring 2016 (PDF / 69 KB)

Monitoring 2015 (PDF / 71 KB)

Monitoring 2014 (PDF / 103 KB)