NGIS: Unterschied zwischen den Versionen
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Die NGIS richtet sich an alle Akteure, die Geoinformationen erheben, führen, bereitstellen oder nutzen. Geoinformationen sollen für alle Entscheidungsprozesse wirkungsvoll einzusetzen sein, in vollem Umfang wirtschaftlich erhoben und wertschöpfend genutzt werden können, um nationale und lokale Interessen zu unterstützen und Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus sollen ein gemeinsames Grundverständnis über strategische Ziele erreicht und die Wahrnehmung der eigenen fachlichen Aufgaben transparent dargestellt werden. |
Die NGIS richtet sich an alle Akteure, die Geoinformationen erheben, führen, bereitstellen oder nutzen. Geoinformationen sollen für alle Entscheidungsprozesse wirkungsvoll einzusetzen sein, in vollem Umfang wirtschaftlich erhoben und wertschöpfend genutzt werden können, um nationale und lokale Interessen zu unterstützen und Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus sollen ein gemeinsames Grundverständnis über strategische Ziele erreicht und die Wahrnehmung der eigenen fachlichen Aufgaben transparent dargestellt werden. |
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+ | '''[[NGIS_Detail|Mehr zu NGIS]]''' |
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− | ===Entstehung=== |
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− | Geoinformationen sind die Grundlage vielfältiger Planungen, Entscheidungen und daraus resultierender Handlungen. Zusammenhänge ergeben sich jedoch meist erst durch die Kombination unterschiedlichster Geoinformationen aus verschiedensten Quellen. |
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− | Um die Zukunftsfähigkeit von Geoinformation als bedeutenden Rohstoff der digitalen Gesellschaft zu gewährleisten, war eine zentrale Forderung des 3. Geo-Fortschrittsberichtes der Bundesregierung, eine Nationale Geoinformations-Strategie (NGIS) zu entwickeln, welche die Anforderungen an und den Nutzen von Geoinformationen beinhaltet. |
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− | Aus diesem Grund hat das Lenkungsgremium Geodateninfrastruktur Deutschland die NGIS entwickelt. Die Aufstellung erfolgte unter Beteiligung der Wirtschaft und der Wissenschaft sowie mit einem breit angelegten öffentlichen Online-Beteiligungsverfahren. Im Herbst 2015 wurde die NGIS durch das Lenkungsgremium GDI-DE beschlossen. Noch im selben Jahr hat der IT-Planungsrat sie als wichtige Ergänzung der Nationalen E-Government-Strategie (NEGS) identifiziert und herausgestellt, dass sie neben der GDI-DE von grundlegender Bedeutung für die föderalen IT- und E-Government-Infrastrukturen ist. |
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− | ===Inhalt=== |
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− | Die NGIS richtet sich an alle Akteure, die Geoinformationen erheben, führen, bereitstellen oder nutzen. Das übergeordnete gemeinsame Ziel von Bund, Ländern und Kommunen wurde in der NGIS wie folgt definiert. |
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− | Demnach sollen Geoinformationen |
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− | * für alle raumbezogenen Entscheidungsprozesse wirkungsvoll einzusetzen sein, |
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− | * in vollem Umfang wirtschaftlich erhoben und wertschöpfend genutzt werden sowie |
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− | * helfen, nationale und lokale Interessen zu unterstützen und Verpflichtungen zu erfüllen. |
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− | Mit der NGIS soll darüber hinaus ein gemeinsames Grundverständnis über strategische Ziele erreicht und die Wahrnehmung der eigenen fachlichen Aufgaben transparent dargestellt werden. Die Ziele der NGIS gliedern sich in sechs Zielbereiche mit insgesamt 15 Zielen und 47 Unterzielen. Sie stellen den angestrebten Zustand, mithin eine Vision bis zum Jahr 2025, im Bereich der Geoinformationen in Deutschland dar. |
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− | [[Datei:Zielsystem ngis.jpg |alt=Zielsystem der NGIS]] |
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− | Abbildung 1: Zielsystem der NGIS |
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− | Die NGIS veranschaulicht außerdem das Rollenverständnis aller beteiligen Akteure, da sich nur durch deren arbeitsteiliges Zusammenwirken die Umsetzung der Strategie realisieren lässt. |
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− | [[Datei:Akteure ngis.jpg |alt=Akteure der NGIS]] |
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− | Abbildung 2: Akteure der NGIS |
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− | ===Umsetzung=== |
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− | Zur Unterstützung des Lenkungsgremiums GDI-DE bei der Koordinierung und Umsetzung der NGIS wurde im März 2016 die Arbeitsgruppe Umsetzung NGIS eingerichtet, um die nachhaltige Realisierung und Evaluierung der NGIS seitens des Lenkungsgremiums GDI-DE sicherzustellen. |
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− | An die Arbeitsgruppe erging zunächst der Auftrag, ein Konzept zur Operationalisierung der NGIS zu entwickeln, welches 2017 fertiggestellt und vom Lenkungsgremium GDI-DE beschlossen wurde. In dem Konzept sind Maßnahmen herausgearbeitet worden, die für die konkrete Zielerreichung von grundlegender Bedeutung sind. Es zeigte sich, dass in den meisten Fällen bereits eine geringfügige Anpassung an den vorhandenen Maßnahmen zur Beförderung der NGIS-Ziele beiträgt. |
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− | Darüber hinaus wurden für das Lenkungsgremium GDI-DE weitere Handlungsempfehlungen definiert, um eine weitreichende und nachhaltige Umsetzung der NGIS zu gewährleisten. Die Steuerung und Koordination der Umsetzung dieser Handlungsempfehlungen erfolgt durch die Arbeitsgruppe Umsetzung NGIS. |
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− | [[Datei:Handlungsempf ngis.jpg]] |
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− | Abbildung 3: Handlungsempfehlungen an das Lenkungsgremium GDI-DE (Stand Juni 2019) |
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− | Aktuell beschäftigt sich die Arbeitsgruppe Umsetzung NGIS unter anderem mit der Entwicklung eines Werkzeuges mit dem Arbeitstitel „GDI-DE-Cockpit“. Damit sollen dem Lenkungsgremium GDI-DE alle steuerungsrelevanten Informationen zu den Maßnahmen der GDI-DE in übersichtlicher Weise verfügbar gemacht werden. Eine weitere Funktion des GDI-DE-Cockpit wird die automatisierte Erstellung des Aktionsplans GDI-DE als Berichtsvorlage für den IT-Planungsrat sein. Der Begriff des „Aktionsplans GDI-DE“ wurde dabei bewusst gewählt, da er den Akteuren im politischen Raum bekannt ist. |
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− | '''Weiterführende Links''' |
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− | [https://www.gdi-de.org/DE/GDI-DE/Strategien/strategien.html?lang=de NGIS in GDI-DE.org...] |
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− | [https://www.it-planungsrat.de/SharedDocs/Sitzungen/DE/2015/Sitzung_18.html?pos=14 NGIS beim IT-Planungsrat...] |
Version vom 24. August 2020, 14:03 Uhr
Ziele von NGIS |
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Geoinformationen sollen:
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Nationale GeoInformations-Strategie
Bund, Länder und Kommunen für eine zukunftsweisende und nachhaltige Geoinformationspolitik
Grundversorgung sichern, Mehrfachnutzung erleichtern und Innovationen fördern, das sind die Grundpfeiler der Nationalen Geoinformations-Strategie (NGIS).
Die NGIS richtet sich an alle Akteure, die Geoinformationen erheben, führen, bereitstellen oder nutzen. Geoinformationen sollen für alle Entscheidungsprozesse wirkungsvoll einzusetzen sein, in vollem Umfang wirtschaftlich erhoben und wertschöpfend genutzt werden können, um nationale und lokale Interessen zu unterstützen und Verpflichtungen zu erfüllen. Darüber hinaus sollen ein gemeinsames Grundverständnis über strategische Ziele erreicht und die Wahrnehmung der eigenen fachlichen Aufgaben transparent dargestellt werden.