INSPIRE Monitoring: Unterschied zwischen den Versionen
(18 dazwischenliegende Versionen von 2 Benutzern werden nicht angezeigt) | |||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
+ | [[Category:Portalseite]] |
||
__NOTOC__ |
__NOTOC__ |
||
− | [[Datei: |
+ | [[Datei:INSPIRE_102024.png|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/3/39/INSPIRE_102024.png|rahmenlos|rechts|alt=Logo INSPIRE Ananas]] |
+ | '''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE INSPIRE Überblick]</span>''' |
||
⚫ | |||
+ | '''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Was_ist_zu_tun INSPIRE Was ist zu tun?]</span>''' |
||
+ | |||
+ | '''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Zeitplan INSPIRE Zeitplan]</span>''' |
||
+ | |||
+ | '''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Recht INSPIRE Recht]</span>''' |
||
+ | |||
+ | <em>Seite zuletzt geändert: {{#time: d F Y H:i|{{REVISIONTIMESTAMP}}}}</em> |
||
+ | |||
⚫ | |||
Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht. |
Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht. |
||
Zeile 11: | Zeile 21: | ||
Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21: |
Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21: |
||
− | + | Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung. |
|
Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt. |
Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt. |
||
Zeile 17: | Zeile 27: | ||
Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert: |
Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert: |
||
− | + | (1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind. |
|
'''Links''': |
'''Links''': |
||
− | [https:// |
+ | '''<span class="plainlinks real-external">[https://wiki.gdi-de.org/display/insp/Monitoring+und+Reporting Monitoring und Reporting]</span>''' bei der GDI-DE |
− | [https:// |
+ | '''<span class="plainlinks real-external">[https://github.com/INSPIRE-MIF/INSPIRE-in-your-Country/tree/main/DE Monitoring und Reporting]</span>''' auf der INSPIRE-Website der EU |
− | [https://www.gdi-de.org/ |
+ | '''<span class="plainlinks real-external">[https://www.gdi-de.org/download/GDI-DE_Handlungsempfehlung_Identifizierung_relevanter_Geodaten.pdf Handlungsempfehlung]</span>''' zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE |
− | ===Monitoring |
+ | ===Monitoring 2023=== |
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind. |
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind. |
||
+ | Aufgrund der vollautomatisierten Ableitung des INSPIRE-Monitorings sind erhöhte Qualitätsanforderungen an die im Geoportal Hessen geführten Metadaten zu stellen. Es muss sichergestellt sein, dass alle INSPIRE relevanten Geodatensätze und Geodatendienste im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind. Die Qualitätssicherung der Metadaten sollte durch Nutzung der GDI-DE Testsuite und des INSPIRE Reference Validators erfolgen. |
||
− | In diesem Zuge werden auch weitere Anforderungen an die Metadaten gestellt. So ist für Geodatensätze von regionaler (z. B. Bundesland) oder nationaler (z. B. Staat) Bedeutung zusätzlich das Schlüsselwort „Regional“ oder „National“ gemäß „spatial scope“-Codeliste in den Metadaten einzutragen. Der für kommunale Geodatensätze überwiegend zutreffende Eintrag „Lokal“ ist hingegen freiwillig. |
||
− | |||
− | Datenanbieter, die das Metadateninformationssystem des Geoportal Hessen nutzen, können diese Schlüsselworte in Kürze im entsprechenden Administrationsmenü auswählen. |
||
Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links. |
Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links. |
||
Zeile 38: | Zeile 46: | ||
'''Zeitplan''' |
'''Zeitplan''' |
||
− | + | 29.09.2023 Aufruf zum Monitoring 2023 |
|
⚫ | |||
⚫ | |||
⚫ | |||
⚫ | |||
⚫ | |||
⚫ | Abbildung 1 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. |
||
⚫ | |||
⚫ | |||
− | |||
⚫ | |||
⚫ | |||
⚫ | |||
⚫ | |||
− | Nach Abbildung 2 liegen für alle 235 Geodatensätze Metadaten und INSPIRE-konforme Darstellungsdienste vor. In der Regel wird ein Geodatensatz über einen Darstellungsdienst und einen Downloaddienst bereitgestellt. |
||
⚫ | |||
⚫ | |||
− | [[Datei:Umsetzung 2019 550.png|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/7/78/Umsetzung_2019_550.png|alt=Stand der Umsetzung 2019 ]] |
||
+ | Für alle 369 Datensätze liegen INSPIRE-konforme Metadaten, INSPIRE-konforme Darstellungsdienste und annähernd vollständig auch Downloaddienste vor. Auch die Bereitstellung der Geodatensätze konform zu der Durchführungsbestimmung (VO (EG) Nr. 1089/2010) hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) hat sich erneut verbessert. |
||
− | Abbildung 2: Stand der Umsetzung 2019 |
||
+ | Auch für das INSPIRE-Monitoring 2023 hat sich gezeigt, wie wichtig die Qualität der Metadaten ist, um den Fortschritt beim Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur aufzuzeigen, da die Auswertungen und Ableitungen auf den Metadaten basieren. Daher war vor allem die Qualitätssicherung von Metadaten eine wichtige Aufgabe der geodatenhaltenden Stellen und der Beratungsaufwand der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation in diesem Bereich ist anhaltend sehr hoch. |
||
− | Die hohe Anzahl von 583 Darstellungsdiensten geht auf einen bekannten wieder aufgetretenen Fehler zurück. Die Zugänglichkeit der Datensätze über Downloaddienste ist etwas geringer als im Vorjahr. |
||
− | |||
− | Die Ergebnisse des Monitorings 2019 zeigen, dass die INSPIRE-Umsetzung weiter voranschreitet. Das Monitoring 2019 wird aufgrund der Verzögerungen bei der Einführung des neuen Verfahrens als Übergangsphase („transition period“) oder Testjahr bezeichnet. Die Beseitigung bestehender Defizite durch die geodatenhaltenden Stellen ist mit Blick auf zukünftige Prüfungen der INSPIRE-Umsetzung durch die Europäische Kommission dringend geboten. |
||
'''Links''' |
'''Links''' |
||
+ | '''<span class="plainlinks real-external">[https://inspire-geoportal.ec.europa.eu/catalog/views/inspireportal/monitoringreporting/site/mr2023_details.html?country=de INSPIRE Indicators in support of Commission Decision (EU) 2019/1372 implementing Directive 2007/2/EC (INSPIRE) as regards to monitoring and reporting]</span>''' |
||
− | [https://webgate.ec.europa.eu/fpfis/wikis/display/InspireMIG/Spatial+scope+code+list Anleitung der EU zu spatial scope] |
||
⚫ | |||
− | [http://inspire.ec.europa.eu/metadata-codelist/SpatialScope INSPIRE Registry, Codeliste für räumlichen Anwendungsbereich] |
||
+ | '''Downloads''' |
||
− | [https://www.gdi-de.org/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/GDI-DE-Aktuelles/2019/2709_INSPIRE_Monitoring_Neuerungen.html Mehr zum neuen Verfahren auf GDI-DE...] |
||
+ | [[Media:Qualitaetssicherung Massnahmenkatalog v2.1 end.pdf|Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)]] |
||
⚫ | |||
− | ''' |
+ | '''Monitoring-Archiv''' |
− | [[Media: |
+ | [[Media:Monitoring_2023.pdf|Monitoring 2023 (PDF / 83 KB)]] |
− | [[Media: |
+ | [[Media:Monitoring_2022.pdf|Monitoring 2022 (PDF / 230 KB)]] |
− | [[Media: |
+ | [[Media:Monitoring2021.pdf|Monitoring 2021 (PDF / 230 KB)]] |
+ | |||
+ | [[Media:Monitoring2020.pdf|Monitoring 2020 (PDF / 230 KB)]] |
||
− | [[Media: |
+ | [[Media:Monitoring2019.pdf|Monitoring 2019 (PDF / 230 KB)]] |
− | ===Monitoring-Archiv=== |
||
[[Media:Monitoring2018.pdf|Monitoring 2018 (PDF / 85 KB)]] |
[[Media:Monitoring2018.pdf|Monitoring 2018 (PDF / 85 KB)]] |
||
Aktuelle Version vom 16. Oktober 2024, 14:07 Uhr
Seite zuletzt geändert: 16 Oktober 2024 14:07
INSPIRE-Monitoring und Reporting
Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht.
Die Koordinierung des jährlichen Monitorings innerhalb des Landes Hessen wird von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation wahrgenommen. Sie informiert die geodatenhaltenden Stellen über die Fristen und ruft im Oktober des jeweiligen Berichtsjahres zur Teilnahme am Verfahren auf.
Rechtliche Grundlagen
Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21:
Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung.
Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt.
Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert:
(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind.
Links:
Monitoring und Reporting bei der GDI-DE
Monitoring und Reporting auf der INSPIRE-Website der EU
Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE
Monitoring 2023
Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.
Aufgrund der vollautomatisierten Ableitung des INSPIRE-Monitorings sind erhöhte Qualitätsanforderungen an die im Geoportal Hessen geführten Metadaten zu stellen. Es muss sichergestellt sein, dass alle INSPIRE relevanten Geodatensätze und Geodatendienste im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind. Die Qualitätssicherung der Metadaten sollte durch Nutzung der GDI-DE Testsuite und des INSPIRE Reference Validators erfolgen.
Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links.
Zeitplan
29.09.2023 Aufruf zum Monitoring 2023
20.11.2023 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal
26.02.2024 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU
Auswertung
Abbildung 1 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Es werden 369 Datensätze gemeldet. Insgesamt ist somit eine Steigerung in der Gesamtanzahl der gemeldeten Datensätze erkennbar.
Abbildung 1: Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2018 - 2023
Wesentliche Bestandteile des hessischen Monitoring-Ergebnisses sind erneut die konstanten Meldungen der Kommunen, während der Anteil der Landesverwaltung einen leichten Zuwachs verzeichnet.
Für alle 369 Datensätze liegen INSPIRE-konforme Metadaten, INSPIRE-konforme Darstellungsdienste und annähernd vollständig auch Downloaddienste vor. Auch die Bereitstellung der Geodatensätze konform zu der Durchführungsbestimmung (VO (EG) Nr. 1089/2010) hinsichtlich der Interoperabilität von Geodatensätzen und -diensten (Datenspezifikationen) hat sich erneut verbessert.
Auch für das INSPIRE-Monitoring 2023 hat sich gezeigt, wie wichtig die Qualität der Metadaten ist, um den Fortschritt beim Aufbau der europäischen Geodateninfrastruktur aufzuzeigen, da die Auswertungen und Ableitungen auf den Metadaten basieren. Daher war vor allem die Qualitätssicherung von Metadaten eine wichtige Aufgabe der geodatenhaltenden Stellen und der Beratungsaufwand der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation in diesem Bereich ist anhaltend sehr hoch.
Links
Mehr zum Monitoring & Reporting in Deutschland auf GDI-DE...
Downloads
Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)
Monitoring-Archiv
Monitoring 2022 (PDF / 230 KB)
Monitoring 2021 (PDF / 230 KB)
Monitoring 2020 (PDF / 230 KB)