INSPIRE: Unterschied zwischen den Versionen
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==INSPIRE-Umsetzung== |
==INSPIRE-Umsetzung== |
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+ | Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verpflichtet die zuständigen Stellen, ihre Geodaten mit Metadaten zu beschreiben und diese über standardisierte Geodatendienste zugänglich zu machen. |
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− | Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verpflichtet die zuständigen Stellen, Ihre Geodaten mit Metadaten zu beschreiben und diese über standardisierte Geodatendienste zugänglich zu machen. |
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===Wer ist betroffen?=== |
===Wer ist betroffen?=== |
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Nach §32 HVGG sind Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände angesprochen, ebenso wie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht. |
Nach §32 HVGG sind Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände angesprochen, ebenso wie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht. |
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===Welche Daten sind betroffen?=== |
===Welche Daten sind betroffen?=== |
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Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen. |
Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen. |
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− | [[Datei:INSPIRE-Anlagen 800.PNG]] |
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− | Die Schaffung der Infrastruktur soll schrittweise erfolgen. Hierzu wurden den Geodatenthemen unterschiedliche Prioritäten (Anlagen 1 bis 3) zugeteilt. |
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− | ===Was ist zu tun?=== |
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− | '''Metadaten bereitstellen''' |
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− | *Die Behörden sind aufgefordert, die von ihnen im Rahmen von INSPIRE bereitzustellenden Geodaten und Geodatendienste durch Metadaten zu beschreiben und regelmäßig zu aktualisieren. |
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− | *Die Metadaten zu allen von INSPIRE geforderten Geodatensätzen werden über das Geoportal Hessen angeboten und können über die Suchfunktion recherchiert werden. |
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− | '''Geodatendienste bereitstellen''' |
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− | Alle Behörden sollen die bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Geodaten mit folgenden Geodatendiensten bereitstellen: |
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− | *Darstellungsdienste, um Geodatensätze zu visualisieren |
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− | *Downloaddienste, zum Herunterladen der Geodaten |
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− | *Transformationsdienste, zur Umwandlung der Geodatensätze gemäß den Anforderungen an die Interoperabilität |
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− | *Dienste zum Abrufen von Geodatendiensten, zur Kombination von Geodatendiensten |
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− | '''Geodaten im INSPIRE-Datenmodell bereitstellen''' |
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− | Naturgemäß liegen EU-weit die Geodaten in sehr heterogener Struktur vor. INSPIRE fordert eine einheitliche Bereitstellung der Daten und beschreibt die Datenmodelle für die einzelnen Themen in den entsprechenden Datenspezifikationen (Technical Guidelines). Die eigentliche Umsetzung der Daten erfolgt durch eine mehr oder weniger aufwändige Schematransformation. Hierzu wird die genaue Kenntnis der Daten sowie die entsprechende technische Umsetzungsanleitung benötigt. |
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− | Weiterhin gibt INSPIRE die Bereitstellung der Daten in bestimmten Koordinatensystemen vor. |
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− | '''Links''' |
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− | [https://www.gdi-de.org/DE/GDI-DE/INSPIRE/Interoperabilitaet/Steckbriefe/steckbriefe.html?lang=de Steckbriefe] zu verschiedenen INSPIRE-Anhängen bei der GDI-DE |
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− | [https://www.gdi-de.org/SharedDocs/Downloads/DE/GDI-DE/Handlungsempfehlung_v2_1_Identifizierung_INSPIRE_relevanter_Geodaten.pdf?__blob=publicationFile Handlungsempfehlung] zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten bei der GDI-DE |
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− | [https://inspire.ec.europa.eu/data-specifications/2892 Englischsprachige Verordnungen und Durchführungsbestimmungen] der Datenspezifikationen der INSPIRE-Anhänge bei der EU |
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− | ==Zeitplan== |
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− | [[Datei:Logo inspire 180.png|rahmenlos|rechts|INSPIRE Ananas]]Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie soll gestuft bis 2020 erfolgen. Die Umsetzungsschritte in Hessen weichen an einigen Stellen vom Zeitplan der GDI-DE ab. Die Ursache hierfür liegt in der unterschiedlichen Interpretation der EU-Vorgaben. Die Interpretation der GDI-Hessen ist in der Verordnung zur Ausführung des HVGG (HVGG AusfVO) rechtlich festgeschrieben. |
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− | Die Anlagen 1 bis 3 des HVGG entsprechen den Anhängen I bis III der INSPIRE-Richtlinie. |
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− | ! Nr. !! Datum !! Maßnahme |
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− | | 1 || bis 24.12.2010 || Erstellung von INSPIRE-konformen Metadaten zu den Themen der Anlagen 1 und 2 HVGG |
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− | | 2 || bis 09.05.2011 || Anfangsbetriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste |
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− | | 3 || bis 09.11.2011 || Volle Funktionalität der Such- und Darstellungsdienste |
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− | | 4 ||bis 28.06.2012 || Anfangsbetriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste |
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− | | 5 || bis 28.12.2012 || Volle Funktionalität der Download- und Transformationsdienste |
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− | | 6 || ab 25.02.2013 || Bereitstellung neu erhobener oder weitgehend umstrukturierter Geodatensätze zu den Themen der Anlage 1 HVGG |
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− | | 7 || bis 24.12.2013 || Erstellung von Metadaten (sowie Darstellungs- und Downloaddienste) zu den Themen der Anlage 3 HVGG |
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− | | 8 || ab 30.12.2015 || Bereitstellung neu erhobener oder weitgehend umstrukturierter Geodatensätze der Anlagen 2 und 3 HVGG |
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− | | 9 || bis 25.02.2018 || Bereitstellung vorhandener Daten zu den Themen der Anlage 1 HVGG |
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− | | 10 || bis 30.12.2020 || Bereitstellung vorhandener Daten zu den Themen der Anlagen 2 und 3 HVGG |
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− | Weitere Erläuterungen zum Zeitplan der INSPIRE-Umsetzung in Hessen finden Sie im nachfolgenden Download. |
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− | '''Download''' |
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− | [[Media:INSPIRE-Zeitplan_Download.pdf|Zeitplan der INSPIRE-Umsetzung in Hessen (PDF / 351 KB)]] |
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− | '''Links''' |
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− | [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VermGeoInfGAVHEV3P4 §4 Ausführungsverordnung HVGG] |
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− | [https://www.gdi-de.org/DE/GDI-DE/INSPIRE/Zeitplan/zeitplan.html?lang=de INSPIRE-Zeitplan bei der GDI-DE] |
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− | ==INSPIRE-Recht== |
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− | ===Umsetzung in Hessisches Recht=== |
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− | [[Datei:Logo inspire 180.png|rahmenlos|rechts|INSPIRE Ananas]] |
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− | Die EU-Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) trat am 15. Mai 2007 in Kraft und musste innerhalb von zwei Jahren durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde die Überführung in Bundes- und Landesrecht erforderlich. |
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− | Die Überführung der INSPIRE-Richtlinie in Bundesrecht erfolgte im Februar 2009 mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG). Hessen hat sich für eine Umsetzung im Zuge der Novellierung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) entschieden und dieses um den dritten Teil „Öffentliches Geoinformationswesen“ erweitert. Das novellierte HVGG ist am 17. März 2010 in Kraft getreten. Das HVGG wird durch die Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes weiter konkretisiert. |
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− | ===INSPIRE-Dokumente=== |
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− | Die INSPIRE-Richtlinie enthält abstrakte Regelungen, diese werden mit Hilfe von Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) konkretisiert. Sie wurden schrittweise für die einzelnen INSPIRE-Themenbereiche erarbeitet und sind für die Mitgliedsstaaten rechtlich verbindlich. |
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− | Darüber hinaus werden von der EU technische Umsetzungsanleitungen (Guidelines oder Guidance) und – je nach Bedarf – sonstige Zusatzdokumente veröffentlicht. Diese sind nicht rechtsverbindlich und werden lediglich in englischer Sprache veröffentlicht. |
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+ | [[Datei:INSPIRE-Anlagen 800.PNG|link=https://{{SERVERNAME}}/mediawiki/images/d/d3/INSPIRE-Anlagen_800.PNG|alt=Tabellen der INSPIRE Anhänge 1 - 3]] |
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− | Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) erstellt zu den Umsetzungsanleitungen tlw. deutschsprachige Handlungsempfehlungen und Steckbriefe, die über das Geoportal.de veröffentlicht werden. |
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+ | Detaillierte Informationen zur Betroffenheit und den Aufgaben können einem '''[[Media:Pruefschema_INSPIRE_Betroffenheit_in_Hessen.pdf|Prüfschema (PDF / 180 KB)]]''' entnommen werden. |
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− | '''Links''' |
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+ | '''Weitere Seiten''' |
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− | [https://inspire.ec.europa.eu/ INSPIRE-Richtlinie] |
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+ | '''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Was_ist_zu_tun INSPIRE Was ist zu tun?]</span>''' |
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− | [http://www.gesetze-im-internet.de/geozg/index.html Geodatenzugangsgesetz des Bundes] |
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+ | '''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Zeitplan INSPIRE Zeitplan]</span>''' |
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− | [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VermGeoInfGHEV1P31 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) - Dritter Teil - Öffentliches Geoinformationswesen] |
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+ | '''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Recht INSPIRE Recht]</span>''' |
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− | Ausführungsverordnung HVGG - [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VermGeoInfGHEV1P31 §3] und [https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-VermGeoInfGHEV1P31 §4] |
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+ | '''<span class="plainlinks">[https://{{SERVERNAME}}/article/INSPIRE_Monitoring INSPIRE Monitoring]</span>''' |
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− | [https://www.gdi-de.org/DE/GDI-DE/Media-Center/Dokumente/dokumente.html?lang=de Dokumente der GDI-DE] |
Aktuelle Version vom 16. Oktober 2024, 10:20 Uhr
INSPIRE
INSPIRE-Umsetzung
Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verpflichtet die zuständigen Stellen, ihre Geodaten mit Metadaten zu beschreiben und diese über standardisierte Geodatendienste zugänglich zu machen.
Wer ist betroffen?
Nach §32 HVGG sind Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände angesprochen, ebenso wie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht.
Welche Daten sind betroffen?
Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen.
Detaillierte Informationen zur Betroffenheit und den Aufgaben können einem Prüfschema (PDF / 180 KB) entnommen werden.
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