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<span class="address">Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation</span> |
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<span class="address">Tel.: +49 (0)611 535-5513 |
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+ | <span class="address">Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle</span> |
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+ | <span class="address">Neuen Bäue 2</span> |
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+ | <span class="address">35390 Gießen</span> |
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+ | <span class="address">E-Mail: '''[mailto:ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de]'''</span> |
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Aktuelle Version vom 20. März 2023, 14:30 Uhr
Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter geoportal.hessen.de veröffentlichten Inhalte und Dokumente.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Diese Internetanwendung ist noch nicht auf Barrierefreiheit hin geprüft. Wir sind jedoch bemüht, die Internetanwendungen im Einklang mit der HVBIT barrierefrei zugänglich zu machen. Unabhängige BITV-Tests der Anwendungen sind in Vorbereitung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund einer eigenen Einschätzung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind unvereinbar mit §3 Absatz 1 der HVBIT und aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere:
- Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.
- Vereinzelt können Inhalte und PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
- Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig die Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.
- Es gibt vereinzelte Formularfelder ohne zugehöriges Label.
- Online-Karten bzw. Kartendienste. Diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Geoportal Hessen ist nur Vermittler.
Unverhältnismäßige Belastung
Die nachfolgenden Teilbereiche sind nicht barrierefrei gestaltet, da es eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT darstellen würde.
Beschreibung Teilbereich:
• Die auf der Webseite bereitgestellten Inhalte und PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden, sind möglicher weise nicht barrierefrei.
Kein Anwendungsfall
Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich des §3 Absatz 1 HVBIT. Inhalt:
- Beschreibung
- Alle Anwendungsfälle fallen unter §3 Absatz 1 HVBIT
- Barrierefreie Alternative
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 21. September 2020 erstellt.
Geplante Maßnahmen
Wir sind stetig bemüht, unsere Inhalte und Internetanwendungen barrierefrei im Einklang mit der HVBIT zu gestalten.
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Ansprechpartner bei Anmerkungen und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an. Ansprechperson:
Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 535-5513 Email: gdi-hessen@hvbg.hessen.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901 E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de
Die Erklärung zu Barrierefreiheit als Download (PDF / 28 KB)