Barrierefreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
YakupS (Diskussion | Beiträge) |
YakupS (Diskussion | Beiträge) |
||
Zeile 6: | Zeile 6: | ||
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. |
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. |
||
− | |||
⚫ | |||
==Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen== |
==Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen== |
||
Zeile 15: | Zeile 13: | ||
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2020 durchgeführten Selbstbewertung. |
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2020 durchgeführten Selbstbewertung. |
||
− | == |
+ | ==Nicht barrierefreie Inhalte== |
− | Nachfolgende Inhalte sind nur eingeschränkt zugänglich. Eine Verbesserung der Zugänglichkeit ist zeitnah geplant. |
||
+ | Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar. |
||
− | *Die Texte zu den wesentlichen Inhalten des Angebotes, zur Navigation sowie zur Erklärung zur Barrierefreiheit sind noch nicht in Deutscher Gebärdensprache verfügbar. Damit sind diese Seiten mit dem Erfolgskriterium 1.2.6 (Gebärdensprache) nicht vereinbar. |
||
==Unvereinbarkeit mit der HVBIT== |
==Unvereinbarkeit mit der HVBIT== |
||
Zeile 43: | Zeile 40: | ||
Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Dies gilt nur für die zentral im Geoportal Hessen publizierten Dokumente, auf die verlinkten Dokumente externer Stellen haben wir keinen Einfluss. |
Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Dies gilt nur für die zentral im Geoportal Hessen publizierten Dokumente, auf die verlinkten Dokumente externer Stellen haben wir keinen Einfluss. |
||
+ | |||
+ | ==Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit== |
||
+ | |||
⚫ | |||
==Feedback und Kontakt== |
==Feedback und Kontakt== |
||
+ | |||
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Geoportal Hessen auffallen, können Sie über unser [https://www.geoportal.hessen.de/feedback/ Kontaktformular] jederzeit mit uns in Verbindung treten. |
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Geoportal Hessen auffallen, können Sie über unser [https://www.geoportal.hessen.de/feedback/ Kontaktformular] jederzeit mit uns in Verbindung treten. |
||
Zeile 57: | Zeile 59: | ||
==Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik== |
==Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik== |
||
+ | Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann. |
||
− | <span class="address"> |
+ | <span class="address">Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik</span> |
+ | <span class="address">Hessisches Ministerium für Soziales und Integration</span> |
||
<span class="address">Sitz: Regierungspräsidium Gießen</span> |
<span class="address">Sitz: Regierungspräsidium Gießen</span> |
||
− | |||
<span class="address">Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten</span> |
<span class="address">Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten</span> |
Version vom 15. Oktober 2020, 09:28 Uhr
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation ist bemüht, die Internetanwendung Geoportal Hessen barrierefrei zugänglich zu machen.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von § 14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer im August 2020 durchgeführten Selbstbewertung.
Nicht barrierefreie Inhalte
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der folgenden Ausnahmen teilweise vereinbar.
Unvereinbarkeit mit der HVBIT
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei.
- Es kann Farb-Kombinationen geben, die nicht vollständig die Anforderungen eines Kontrast minimus entsprechen.
- Die Navigation ist teilweise nur mit der Maus vollumfänglich bedienbar und nicht mit der Tastatur.
- Es gibt vereinzelt Formularfelder ohne zugehöriges Label.
- Online-Karten bzw. Kartendienste, diese Informationen werden dezentral von mehreren hundert Organisationen in Form von Webservices zur Verfügung gestellt. Das Geoportal Hessen ist nur Vermittler.
- Vereinzelt können Inhalte und PDF-Dokumente nicht barrierefrei sein.
Kein Anwendungsfall
Die folgenden Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- aufgezeichnete zeitbasierte Medien, die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden
- ggf. live übertragene zeitbasierte Medien
- Dateiformate von Büroanwendungen, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, es sei denn, diese Inhalte sind für die aktiven Verwaltungsverfahren der von der betreffenden öffentlichen Stelle wahrgenommenen Aufgaben erforderlich;
Unverhältnismäßige Belastung
Dateien im PDF- oder Word-Format, die vor dem 23. September 2020 eingestellt wurden sind möglicherweise nicht barrierefrei. Später eingestellte Dokumente werden in barrierefreier Version erstellt bzw. schnellstmöglich durch eine solche ersetzt. Dies gilt nur für die zentral im Geoportal Hessen publizierten Dokumente, auf die verlinkten Dokumente externer Stellen haben wir keinen Einfluss.
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 23.09.2020 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung von Geoportal Hessen auffallen, können Sie über unser Kontaktformular jederzeit mit uns in Verbindung treten.
Zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation beim Hessischen Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation Schaperstraße 16 65195 Wiesbaden
Tel.: +49 (0)611 535-5513 Email: gdi-hessen@hvbg.hessen.de
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901 E-Mail: ueberwachung-lbit@rpgi.hessen.de