Regionale GDI-Initiativen: Unterschied zwischen den Versionen
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⚫ | Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) formuliert den Auftrag an die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation, die Stellen nach § 32, zu denen u.a. auch die Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände zählen, bei der Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie zu beraten und zu unterstützen. Dabei wird die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation durch die Ämter für Bodenmanagement (ÄfB) unterstützt. Die HVBG strebt nicht nur die Umsetzung des „INSPIRE-Pflichtprogramms“ an, sondern möchte durch den Aufbau regionaler Geodateninfrastrukturen auch die Etablierung der GDI-Hessen fördern. |
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⚫ | Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) formuliert den Auftrag an die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation, die Stellen nach § 32, zu denen u.a. auch die Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände zählen, bei der Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie zu beraten und zu unterstützen. Dabei wird die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation durch die Ämter für Bodenmanagement (ÄfB) unterstützt. Die HVBG strebt nicht nur die Umsetzung des „INSPIRE-Pflichtprogramms“ an, sondern möchte durch den Aufbau regionaler Geodateninfrastrukturen auch die Etablierung der GDI-Hessen fördern. |
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Beteiligte einer regionalen GDI sind Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Ver- und Entsorger sowie Planungs- und Ingenieurbüros. Sie sollen in der wirtschaftlichen Nutzung einer GDI unterstützt werden, u.a. der Optimierung von Geschäftsprozessen, der Vermeidung von doppelter Datenerfassung, der Vereinfachung des Zugangs zu Geodaten oder der Bereitstellung von Geodaten für eine größere Nutzergruppe. |
Beteiligte einer regionalen GDI sind Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Ver- und Entsorger sowie Planungs- und Ingenieurbüros. Sie sollen in der wirtschaftlichen Nutzung einer GDI unterstützt werden, u.a. der Optimierung von Geschäftsprozessen, der Vermeidung von doppelter Datenerfassung, der Vereinfachung des Zugangs zu Geodaten oder der Bereitstellung von Geodaten für eine größere Nutzergruppe. |
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Version vom 30. September 2020, 07:28 Uhr
GDI Regional
Aktivitäten
Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) formuliert den Auftrag an die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation, die Stellen nach § 32, zu denen u.a. auch die Behörden der Gemeinden und Gemeindeverbände zählen, bei der Umsetzung der europäischen INSPIRE-Richtlinie zu beraten und zu unterstützen. Dabei wird die zentrale Kompetenzstelle für Geoinformation durch die Ämter für Bodenmanagement (ÄfB) unterstützt. Die HVBG strebt nicht nur die Umsetzung des „INSPIRE-Pflichtprogramms“ an, sondern möchte durch den Aufbau regionaler Geodateninfrastrukturen auch die Etablierung der GDI-Hessen fördern.
Akteure
Beteiligte einer regionalen GDI sind Kommunen, Zweckverbände, Eigenbetriebe, Ver- und Entsorger sowie Planungs- und Ingenieurbüros. Sie sollen in der wirtschaftlichen Nutzung einer GDI unterstützt werden, u.a. der Optimierung von Geschäftsprozessen, der Vermeidung von doppelter Datenerfassung, der Vereinfachung des Zugangs zu Geodaten oder der Bereitstellung von Geodaten für eine größere Nutzergruppe.