INSPIRE: Unterschied zwischen den Versionen

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Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen.
 
Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen.
   
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Die Schaffung der Infrastruktur soll schrittweise erfolgen. Hierzu wurden den Geodatenthemen unterschiedliche Prioritäten (Anlagen 1 bis 3) zugeteilt.
 
Die Schaffung der Infrastruktur soll schrittweise erfolgen. Hierzu wurden den Geodatenthemen unterschiedliche Prioritäten (Anlagen 1 bis 3) zugeteilt.

Version vom 16. September 2020, 13:28 Uhr

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Was ist das Ziel von INSPIRE?
Das Ziel der INSPIRE-Richtlinie ist es, durch den Aufbau einer Geodateninfrastruktur innerhalb der Europäischen Gemeinschaft den Zugang zu Geodatensätzen und –diensten zu erleichtern.

INSPIRE-Umsetzung

Das Hessische Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verpflichtet die zuständigen Stellen, ihre Geodaten mit Metadaten zu beschreiben und diese über standardisierte Geodatendienste zugänglich zu machen.

Wer ist betroffen?

Nach §32 HVGG sind Behörden des Landes sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände angesprochen, ebenso wie sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen und natürliche oder juristische Personen des Privatrechts, die eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen, die im Zusammenhang mit der Umwelt steht.

Welche Daten sind betroffen?

Dabei geht es um die Daten, die sich auf das Hoheitsgebiet des Landes beziehen, bereits in elektronischer Form vorliegen und georeferenziert sind. Außerdem müssen die Daten noch in Verwendung sein, unter den öffentlichen Auftrag der Stellen nach § 32 fallen und sich auf ein oder mehrere der 34 Themen aus den Anlagen 1 bis 3 des HVGG beziehen.

Tabellen der INSPIRE Anhänge 1 - 3

Die Schaffung der Infrastruktur soll schrittweise erfolgen. Hierzu wurden den Geodatenthemen unterschiedliche Prioritäten (Anlagen 1 bis 3) zugeteilt.

Was ist zu tun

Metadaten bereitstellen

  • Die Behörden sind aufgefordert, die von ihnen im Rahmen von INSPIRE bereitzustellenden Geodaten und Geodatendienste durch Metadaten zu beschreiben und regelmäßig zu aktualisieren.
  • Die Metadaten zu allen von INSPIRE geforderten Geodatensätzen werden über das Geoportal Hessen angeboten und können über die Suchfunktion recherchiert werden.

Geodatendienste bereitstellen

Alle Behörden sollen die bei ihnen vorhandenen oder für sie bereitgehaltenen Geodaten mit folgenden Geodatendiensten bereitstellen:

  • Darstellungsdienste, um Geodatensätze zu visualisieren
  • Downloaddienste, zum Herunterladen der Geodaten

Geodaten im INSPIRE-Datenmodell bereitstellen

Naturgemäß liegen EU-weit die Geodaten in sehr heterogener Struktur vor. INSPIRE fordert eine einheitliche Bereitstellung der Daten und beschreibt die Datenmodelle für die einzelnen Themen in den entsprechenden Datenspezifikationen (Technical Guidelines). Die eigentliche Umsetzung der Daten erfolgt durch eine mehr oder weniger aufwändige Schematransformation. Hierzu wird die genaue Kenntnis der Daten sowie die entsprechende technische Umsetzungsanleitung benötigt.

Weiterhin gibt INSPIRE die Bereitstellung der Daten in bestimmten Koordinatensystemen vor.

Links

Steckbriefe zu verschiedenen INSPIRE-Anhängen bei der GDI-DE

Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten bei der GDI-DE

Englischsprachige Verordnungen und Durchführungsbestimmungen der Datenspezifikationen der INSPIRE-Anhänge bei der EU

INSPIRE-Zeitplan

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Die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie soll gestuft bis 2020 erfolgen. Die Umsetzungsschritte in Hessen weichen an einigen Stellen vom Zeitplan der GDI-DE ab. Die Ursache hierfür liegt in der unterschiedlichen Interpretation der EU-Vorgaben. Die Interpretation der GDI-Hessen ist in der Verordnung zur Ausführung des HVGG (HVGG AusfVO) rechtlich festgeschrieben.

Die Anlagen 1 bis 3 des HVGG entsprechen den Anhängen I bis III der INSPIRE-Richtlinie.

Nr. Datum Maßnahme
1 bis 24.12.2010 Erstellung von INSPIRE-konformen Metadaten zu den Themen der Anlagen 1 und 2 HVGG
2 bis 09.05.2011 Anfangsbetriebsfähigkeit der Such- und Darstellungsdienste
3 bis 09.11.2011 Volle Funktionalität der Such- und Darstellungsdienste
4 bis 28.06.2012 Anfangsbetriebsfähigkeit der Download- und Transformationsdienste
5 bis 28.12.2012 Volle Funktionalität der Download- und Transformationsdienste
6 ab 25.02.2013 Bereitstellung neu erhobener oder weitgehend umstrukturierter Geodatensätze zu den Themen der Anlage 1 HVGG
7 bis 24.12.2013 Erstellung von Metadaten (sowie Darstellungs- und Downloaddienste) zu den Themen der Anlage 3 HVGG
8 ab 30.12.2015 Bereitstellung neu erhobener oder weitgehend umstrukturierter Geodatensätze der Anlagen 2 und 3 HVGG
9 bis 25.02.2018 Bereitstellung vorhandener Daten zu den Themen der Anlage 1 HVGG
10 bis 30.12.2020 Bereitstellung vorhandener Daten zu den Themen der Anlagen 2 und 3 HVGG


Weitere Erläuterungen zum Zeitplan der INSPIRE-Umsetzung in Hessen finden Sie im nachfolgenden Download.

Download

Zeitplan der INSPIRE-Umsetzung in Hessen (PDF / 351 KB)

Links

§4 Ausführungsverordnung HVGG

INSPIRE-Zeitplan bei der GDI-DE

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INSPIRE-Recht

Umsetzung in Hessisches Recht

Die EU-Richtlinie 2007/2/EG zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) trat am 15. Mai 2007 in Kraft und musste innerhalb von zwei Jahren durch die EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurde die Überführung in Bundes- und Landesrecht erforderlich.

Die Überführung der INSPIRE-Richtlinie in Bundesrecht erfolgte im Februar 2009 mit dem Geodatenzugangsgesetz (GeoZG). Hessen hat sich für eine Umsetzung im Zuge der Novellierung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes (HVGG) entschieden und dieses um den dritten Teil „Öffentliches Geoinformationswesen“ erweitert. Das novellierte HVGG ist am 17. März 2010 in Kraft getreten. Das HVGG wird durch die Verordnung zur Ausführung des Hessischen Vermessungs- und Geoinformationsgesetzes weiter konkretisiert.

INSPIRE-Dokumente

Die INSPIRE-Richtlinie enthält abstrakte Regelungen, diese werden mit Hilfe von Durchführungsbestimmungen (Implementing Rules) konkretisiert. Sie wurden schrittweise für die einzelnen INSPIRE-Themenbereiche erarbeitet und sind für die Mitgliedsstaaten rechtlich verbindlich.

Darüber hinaus werden von der EU technische Umsetzungsanleitungen (Guidelines oder Guidance) und – je nach Bedarf – sonstige Zusatzdokumente veröffentlicht. Diese sind nicht rechtsverbindlich und werden lediglich in englischer Sprache veröffentlicht.

Die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) erstellt zu den Umsetzungsanleitungen tlw. deutschsprachige Handlungsempfehlungen und Steckbriefe, die über das Geoportal.de veröffentlicht werden.

Links

INSPIRE-Richtlinie

Geodatenzugangsgesetz des Bundes

Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) - Dritter Teil - Öffentliches Geoinformationswesen

Ausführungsverordnung HVGG - §3 und §4

Dokumente der GDI-DE


Ziel des INSPIRE-Monitoring
Ziel des Monitorings ist die Überwachung des Aufbaus und des Betriebs der europäischen Geodateninfrastruktur durch die Europäische Kommission. Vor diesem Hintergrund besteht neben der Bereitstellung von Information über INSPIRE-relevante Geodatensätze und –dienste, die wesentliche Aufgabe der Monitoring-Liste darin, die EU über den Stand der INSPIRE-Umsetzung zu informieren.

INSPIRE-Monitoring und Reporting

Die Kennzahlen für das INSPIRE-Monitoring werden aus den Daten- und Dienst-Metadaten abgeleitet und über „Harvesting-Prozesse“ zunächst in den Geodatenkatalog.de und von dort in den Geodatenkatalog der EU übernommen. Der Stichtag für die Auswertung liegt im letzten Monat des Berichtsjahrs. Die Mitgliedstaaten erstellen aus den Ergebnissen einen zusammenfassenden Bericht (sog. „Country Fiche“). In Deutschland erfolgt das federführend durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Unterstützung des Lenkungsgremiums und der Koordinierungsstelle GDI-DE. Die Berichte werden spätestens am 31. März jeden Jahres durch die EU veröffentlicht.

Die Koordinierung des jährlichen Monitorings innerhalb des Landes Hessen wird von der zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation wahrgenommen. Sie informiert die geodatenhaltenden Stellen über die Fristen und ruft im Oktober des jeweiligen Berichtsjahres zur Teilnahme am Verfahren auf.

Rechtliche Grundlagen

Die Richtlinie 2007/2/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 14. März 2007 zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE) gibt den Auftrag zur Etablierung eines Monitoring-Verfahrens im Artikel 21:

"Die Mitgliedsstaaten überwachen die Schaffung und Nutzung ihrer Geodateninfrastrukturen. Sie stellen die Ergebnisse dieser Überwachung der Kommission und der Öffentlichkeit auf Dauer zur Verfügung."

Das Verfahren wurde für das Berichtsjahr 2019 reformiert und wird gemäß der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung durchgeführt.

Für das Land Hessen ist die Berichtspflicht in § 38 Hessisches Vermessungs- und Geoinformationsgesetz (HVGG) verankert:

"(1) Die Stellen nach § 32 sind verpflichtet, der Zentralen Kompetenzstelle für Geoinformation auf Anforderung alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten [...] sowie den Durchführungsverordnungen [...] erforderlich sind."

Links:

Monitoring und Reporting bei der GDI-DE

Monitoring und Reporting auf der INSPIRE-Website der EU

Handlungsempfehlung zur Identifizierung INSPIRE-relevanter Geodaten von der GDI-DE

Monitoring 2019

Mit der Änderungsverordnung (EU) 2019/1010 vom 05.06.2019 sowie dem Durchführungsbeschluss (EU) 2019/1372 zur Überwachung und Berichterstattung ändert sich das Vorgehen für das INSPIRE Monitoring und das Reporting. Alle erforderlichen Informationen werden dabei ohne interaktiven Eingriff aus den Metadaten abgeleitet, die im INSPIRE-Geoportal auffindbar sind.

In diesem Zuge werden auch weitere Anforderungen an die Metadaten gestellt. So ist für Geodatensätze von regionaler (z. B. Bundesland) oder nationaler (z. B. Staat) Bedeutung zusätzlich das Schlüsselwort „Regional“ oder „National“ gemäß „spatial scope“-Codeliste in den Metadaten einzutragen. Der für kommunale Geodatensätze überwiegend zutreffende Eintrag „Lokal“ ist hingegen freiwillig.

Datenanbieter, die das Metadateninformationssystem des Geoportal Hessen nutzen, können diese Schlüsselworte in Kürze im entsprechenden Administrationsmenü auswählen.

Anbieter, die eigene Metadateninformationssysteme betreiben, finden Hilfestellung zur Umsetzung im Leitfaden für Datenanbieter sowie unter den unten angeführten Links.

Zeitplan

  • 22.10.2019 Aufruf zum Monitoring 2019
  • 28.11.2019 Stichtag für die Ableitung der Informationen aus dem INSPIRE-Geoportal (vorverlegt, ehemals 15.12.2019)
  • 31.03.2020 Veröffentlichung der Ergebnisse durch die EU

Auswertung

Abbildung 1 fasst das Monitoring-Ergebnis in Hessen zusammen und stellt die Anzahl der Meldungen den letztjährigen Monitoring-Ergebnissen gegenüber. Insgesamt werden, ebenso wie 2018, 235 Datensätze gemeldet. Die 2018 gemeldeten Versorger sind im Berichtsjahr 2019 aufgrund des neuen Verfahrens nicht enthalten. Demgegenüber gibt es einen Zuwachs der Meldungen der Kommunen.

Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2014 - 2019

Abbildung 1: Verteilung der gemeldeten Datensätze Monitoring 2014 - 2019

Wesentliche Bestandteile des hessischen Monitoring-Ergebnisses sind erneut die Meldungen der Kommunen, während der Anteil der Landesverwaltung in etwa konstant bleibt.

Nach Abbildung 2 liegen für alle 235 Geodatensätze Metadaten und INSPIRE-konforme Darstellungsdienste vor. In der Regel wird ein Geodatensatz über einen Darstellungsdienst und einen Downloaddienst bereitgestellt.

Stand der Umsetzung 2019

Abbildung 2: Stand der Umsetzung 2019

Die hohe Anzahl von 583 Darstellungsdiensten geht auf einen bekannten wieder aufgetretenen Fehler zurück. Die Zugänglichkeit der Datensätze über Downloaddienste ist etwas geringer als im Vorjahr.

Die Ergebnisse des Monitorings 2019 zeigen, dass die INSPIRE-Umsetzung weiter voranschreitet. Das Monitoring 2019 wird aufgrund der Verzögerungen bei der Einführung des neuen Verfahrens als Übergangsphase („transition period“) oder Testjahr bezeichnet. Die Beseitigung bestehender Defizite durch die geodatenhaltenden Stellen ist mit Blick auf zukünftige Prüfungen der INSPIRE-Umsetzung durch die Europäische Kommission dringend geboten.

Links

Anleitung der EU zu spatial scope

INSPIRE Registry, Codeliste für räumlichen Anwendungsbereich

Mehr zum neuen Verfahren auf GDI-DE...

Mehr zum Monitoring & Reporting in Deutschland auf GDI-DE...

Downloads

Anschreiben Terminänderung zum Monitoring 2019 (PDF / 74 KB)

Aufruf zum Monitoring 2019 (PDF / 150 KB)

Maßnahmenkatalog zur Qualitätssicherung V2.1 (PDF / 570 KB)

Ergebnis Monitoring 2019 (PDF / 230 KB)

Monitoring-Archiv

Monitoring 2018 (PDF / 85 KB)

Monitoring 2017 (PDF / 88 KB)

Monitoring 2016 (PDF / 69 KB)

Monitoring 2015 (PDF / 71 KB)

Monitoring 2014 (PDF / 103 KB)

Monitoring 2013 (PDF / 107 KB)